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Seerosen...
 

Und wenn dann doch einmal etwas passiert...
Erste Hilfe unterwegs

1.) Überblick verschaffen

Eine Notfallsituation verlangt vom Helfer in erster Linie ein ruhiges, überlegtes und rasches Handeln. Ein systematisches Vorgehen - Schritt für Schritt auch in einer einfachen Situation - ist unbedingt nötig, um den Erfolg einer Hilfeleistung nicht zum Vornherein zu gefährden.

Übersicht gewinnen:

- Art des Unfalls
- Standort Umstände
- Zahl der Patienten
- Art der Verletzung (Grobbeurteilung)
- besondere Umstände

Überlegen:

- weitere Gefahren für Patienten, Helfer
(z.B. Folgeunfälle im verkehr, Nachrutschen von Schnee, Steinschlag etc.)

Handeln:

- Sichern des Patienten, der Helfer
- Absichern der Unfallstelle

2.) Retten/Bergen

Retten ist das Befreien von verunfallten Personen aus unmittelbarer Gefahr und verlangt sofortiges Handeln. Bergen bedeutet das Sicherstellen von Gegenständen und das Suchen nach tödlich verletzten Personen

3.) Beurteilung von Verletzten (Dringlichkeits-Triage)

Immer zuerst die verletzte Person ansprechen. Bei bewusstlosen Verletzten sofort Hilfe leisten und dabei nach dem internationalen ABC* der Lebensrettung vorgehen.
(*ABC: Nach Feststellen der Bewusslosigkeit werden die Atemwege freigemacht, nützt das nichts, wird künstlich Beatmet; spricht der Patient immer noch nicht an, wird mittels Cardio Pulmonarer Reanimation (=Herzmassage) eine Weiderbelebung eingeleitet.)
Bei der Lagerung des ansprechbaren Patienten:
- Drohende Lebensgefahr abwenden
- Verschlechterung des Allgemeinzustandes verhindern
- Normale Korperfunktionen anstreben
- Körper ruhig stellen, d h verletzte Körperteile fixieren
- Schmerzen lindern

4.) Notfallmeldung/Alarmierung

Hier geht es um das gezielte Herbeirufen von Hilfe und das Auslösen von Hilfsmassnahmen Es ist wichtig, dass die Notfallmeldung vollständig abgegeben wird Dies erfordert überlegtes und ruhiges Handeln.

Die sechs W's:

- Wer meldet?
- Was ist passiert?
- Wo ist der Unfall passiert?
- Wieviele Verunfallte (Erwachsene, Kinder)?
- Welche Lebensgefahr droht?
   (Bewusstlosigkeit, Atemlosigkeit, Verletzungsgrad)
- Weitere Gefahr?

5.) Transport

Massnahmen zur Gewährleistung der Transportfähigkeit; sie muss aufrechterhalten werden durch die Sicherstellung der lebenswichtigen Körperfunktionen «Atmung» und «Kreislauf» und die Vermeidung weiterer Schädigungen.

6.) Weitere Massnahmen

Es ist darauf zu achten, dass die verletzte Person nur möglichst kurze Zeit den Witterungsein-flüssen ausgesetzt ist. Sie ist vor den neugierigen Blicken der Zuschauer abzuschirmen. Nur die notwendigen Helfer bleiben vor Ort. Die anderen halten sich abseits der Unfallstelle auf und sollten z.B. durch einen Hilfsleiter betreut werden.
Einschlagen in Isolationsdecke zum Schutz vor Kälte, Feuchtigkeit und Wind.
In schweren Fällen, d.h. bei Bewusstlosigkeit, Fehlen von Muskelzittern, oberflächlicher At-mung und kaum fühlbarem, langsamem Puls (Körpertemperatur 30 bis 28 Grad) besteht unmittelbare Lebensgefahr.
Nasse Kleider nach Möglichkeit wechseln

7.) Meldestellen

Je nach Situation ist die Sanität, die Rega oder der Arzt vor Ort, im Zweifelsfalle aber die Poli-zei zu alarmieren. Sie übernimmt das Aufbieten weiterer Hilfsorganisationen und führt bei Grossereignissen die Koordination.

Wichtige Telefonnummern:

117 Polizei
118 Feuerwehr
144 Sanität
112 Sanität (international)
1414 Rega

 
 


Weitere Informationen

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